Die mit dem Zürcher «Hundecodex» vorgelegten Hinweise und Verhaltensregeln zielen auf das konfliktfreie und unkomplizierte Zusammenleben von Hunden, ihren Haltern und den Menschen ab, denen sie im alltäglichen Umgang begegnen. Die Regeln beziehen sich auf Situationen, in denen solche Begegnungen stattfinden und in denen es vor allem auf gegenseitiges Verständnis, auf Respekt und Kommunikationsbereitschaft ankommt. Nichthundehalter, die wissen, wie sie sich Hunden gegenüber verhalten sollen, und Hundehalter, die ihre Verantwortung und Sorgfaltspflicht wahrnehmen, helfen Konflikte und Unfälle zu vermeiden.
Bevor ein Hund angeschafft wird:
• Haftpflichtversicherung abschließen mit mindestens Fr. 1 Mio. Deckung für alle Hunde, unabhängig von ihrer Größe und Rasse.
• Der Sachkundenachweis Theorie für Hundehaltung ist zu erlangen, wenn es der erste Hund ist.
• Abklären, dass es sich um einen Hund handelt, der einen Mikrochip trägt und bei der Zentralen Datenbank ANIS gemeldet ist.
Wenn ein Hund übernommen worden ist:
• An- bzw. Ummeldung bei der Zentralen Datenbank ANIS mit u.a. Angabe der Microchip- Nr. des Hunds innert 10 Tagen. (Macht normalerweise der Züchter)
• Anmeldung des Hundes bei der Gemeinde innert 10 Tagen und Hundeabgabe leisten.
• Praktischer Sachkundenachweis für Hundehaltung innerhalb eines Jahres nach Übernahme des Hundes erlangen.
Speziell bei Hunden der Rassetypenliste I, die nach dem 31. Dezember 2010 geboren sind:
• Besuch des Kurses für die Welpen Förderung zwischen der 8. und 16. Lebenswoche des Hundes.
• Besuch des Junghundekurses bis zum 18. Lebensmonat des Hundes (deckt Sachkundenachweis praktisch auch ab).
• Besuch des Erziehungskurses innerhalb eines Jahres, wenn der Hund im Alter zwischen 18 Monaten und 8 Jahren übernommen wird (deckt Sachkundenachweis praktisch auch ab).
• Absolvierung des praktischen Sachkundenachweises innerhalb eines Jahres, wenn der Hund bei der Übernahme älter als 8 Jahre ist.
Während der Hundehaltung - generell und jährlich wiederkehrend:
• Allgemeine Pflicht beim Halten, Führen und Beaufsichtigen des Hundes umfassend einhalten.
• Orte mit Zutrittsverbot und genereller Leinenpflicht beachten, Kot korrekt beseitigen, Lärmbelästigung vermeiden.
• Hundeabgabe an die Gemeinde und Haftpflichtversicherung jährlich begleichen.
• Namens- oder Adressänderungen bei der Zentralen Datenbank ANIS und bei der Gemeinde innert 10 Tagen melden.
Wenn ein Hund abgegeben worden oder gestorben ist:
• Abgabe oder Tod bei der Zentralen Datenbank ANIS und bei der Gemeinde innert 10 Tagen melden.