Obligatorischer Hundekurs (Sachkundenachweis)
Seit dem 1. September 2008 schreibt das Gesetz vor, dass jeder Neuhunde-Halter einen Praxiskurs sowie jeder Ersthunde-Halter einen Theorie- und Praxiskurs mit seinem Hund besuchen soll.
Diese Kurse dürfen nur vom Veterinäramt anerkannten Personen durchgeführt und Praxiskurs umfasst je vier Stunden. Unter anderem mit den Theoriethemen (Gesundheit, Lerntheorie, Hund und Gesetz, Ausdrucksverhalten des Hundes, - Platz, Warten, Abbruchsignal und Leinenlaufen).
Ab dem Jahr 2010 müssen die Ersthundehalter den Theoriekurs besuchen, bevor der Hund zu Hause einzieht. Auch alle Personen, bei denen ein neuer Hund einzieht, sind verpflichtet, diesen Kurs zu besuchen. In den Kursen können Hunde jeden Alters mitmachen. Aber auch hier gilt: Je früher mit der Ausbildung begonnen wird, umso eher können wir unseren Hund dahin führen, wo wir ihn gerne haben möchten.
Wozu eine obligatorische Hundeausbildung?
Mit der Ausbildung lernen Sie, welche Grundbedürfnisse ein Hund hat, was Sie ihm bieten müssen und wie Sie ihn führen sollen. Die Ausbildung bringt somit einerseits dem Hund etwas, nämlich eine tiergerechte Haltung und Erfahrung in ungewohnter Umgebung und mit fremden Hunden. Sie fördert aber auch die Kontrolle der Haltenden über ihre Tiere und damit die öffentliche Sicherheit. Gerade der Theoriekurs vor dem Kauf erfüllt aber einen weiteren Zweck: Künftige Haltende sollen sich bewusst werden, welches Engagement ein Hund über Jahre weg bedeutet und ob sie dies leisten können. Diese Frage sollte man sich vor jedem Kauf eines Tieres stellen.
Gibt es am Ende der Kurse eine Prüfung?
Nein. Weder beim Theorie-Kurs noch beim Training gibt es eine Prüfung. Allerdings kann es vorkommen, dass Haltende, die ihre Hunde beim Training überhaupt nicht unter Kontrolle haben,vom kantonalen Veterinäramt zu weiteren Schulungen verpflichtet werden.
Wer kann solche Kurse anbieten?
Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) hat genaue Kriterien für die Ausbildung und die Ausbildner erarbeitet. Diese sind in einer Departementsverordnung definiert. Das BVET anerkennt aufgrund dieser Kriterien Organisationen (Verbände, Vereine, Firmen, Ausbildungsstätten,…), die Kursleiter ausbilden können. Wer künftig die für Hundehaltende obligatorischen Hundekurse geben möchte, muss eine solche oder eine entsprechende Ausbildung absolviert und die Prüfung bestanden haben.
Muss man mit jedem Hund jeder Rasse in dieses Training?
Ja, unabhängig von Rasse und Grösse.
Es macht ganz schön müde :-)